Bitte beachten:
Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!
Legende:
grün schraffiert > Stallpflicht (gilt für den gesamten Landkreis Prignitz)
Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder
anderen Vögeln sind zu richten an:
E-Mail: veterinaeramt@lkprignitz.de
Telefon: (03876) 713-402, -413, -419, 440
Fax: (03876) 713 412
Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:
• Störungen des Allgemeinbefindens
• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme
• Erhöhte Verluste
• Durchfallerkrankungen
• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge
• Niesen, Augenausfluss
• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang
Folgende Tierseuchenallgemeinverfügungen werden
aufgehoben:
-
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der
Geflügelpest vom 29.10.2025,
- Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der
Geflügelpest vom 21.11.2025
zur 1. Änderung der
TS-Allgemeinverfügung vom 29.10.2025
Bitte beachten: Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!
Aufhebung der Schutzzone und Eingliederung in die Überwachungszone - Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen!!
Geflügel ist weiterhin in Gefahr
Stallpflicht gilt seit dem 28. Oktober 2025 im gesamten Landkreis!
Im Landkreis Prignitz ist in der Gemeinde Plattenburg in einem Gänsebestand mit etwa 15.500 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Aufstallungspflicht ab 29.10.2025
© Landkreis Prignitz
