Geflügelpest - Informationen

Bitte beachten: 
Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!

Aufhebung der Überwachungszonezoom

Legende:
grün schraffiert > Stallpflicht (gilt für den gesamten Landkreis Prignitz)


Hinweise

Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder anderen Vögeln sind zu richten an:

E-Mail:          veterinaeramt@lkprignitz.de

Telefon:        (03876) 713-402, -413, -419, 440

Fax:               (03876) 713 412

Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:

• Störungen des Allgemeinbefindens

• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme

• Erhöhte Verluste

• Durchfallerkrankungen

• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge

• Niesen, Augenausfluss

• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang

 

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Folgende Tierseuchenallgemeinverfügungen werden aufgehoben:
-      
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025,
-       
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 21.11.2025 
       zur 1. Änderung der TS-Allgemeinverfügung vom 29.10.2025

Karte im GIS

 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.10.2025 - Stallpflicht bleibt bestehen!

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21.11.2025 zur 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025 - aufgehoben

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025 - aufgehoben

Merkblätter

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institutzoom

Aktuelle Pressemitteilungen

 


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