02.10.2026
Sie planen ein gemeinnütziges Projekt, doch es fehlt an Geldern? Dann nutzen Sie jetzt die Chance und bewerben Sie sich bis zum 15. November 2026 mit Ihrer Idee für eine Finanzierung durch Lottomittel.
Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahme als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab. Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.
Die Anträge können unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars schriftlich beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) oder beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Förderung aus Lottomitteln | Ministerium fürArbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
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