ergänzendes Förderprogramm „Kommune im DigitalPakt Alter“ - Antragsfrist endet am 16. Oktober 2026

18.09.2026

Der DigitalPakt Alter ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.).

Mit dem ergänzenden Förderprogramm werden insbesondere kleine und mittlere Kommunen dabei unterstützt ihre lokalen Strukturen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen gezielt weiterzuentwickeln. Die Förderung richtet sich an Kommunen, die noch nicht alle Kriterien des Anforderungskatalogs für das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ erfüllen. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sie dazu befähigt werden noch fehlende Voraussetzungen zu schaffen und nachhaltige kommunale Netzwerk- und Unterstützungsstrukturen aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln.

Das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ zeichnet Kommunen aus, die sich insbesondere für die digitale Teilhabe älterer Menschen engagieren und hierfür nachhaltige lokale Strukturen und Netzwerke schaffen. Die Bewerbung für die Förderung ist mit der Bewerbung um das Prädikat verbunden.

 Nachfolgend erhalten Sie die wesentlichen Informationen zum Förderprogramm:

 Antragsberechtigt
-       Kreisangehörige Gemeinden
-      
Kreisfreie Städte
-      
Landkreise

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, die Voraussetzungen für das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ zu erfüllen und kommunale Strukturen für die digitale Teilhabe älterer Menschen auf- bzw. auszubauen. Förderfähig sind insbesondere:
-      
Gemeinsam genutzte Technik,
-      
Ausstattung von Erfahrungsorten,
-      
Veranstaltungen zur Bedarfsermittlung und zum Netzwerkaufbau,
-      
Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit,
-      
Qualifizierung von Engagierten.

Nicht förderfähig sind insbesondere Infrastrukturkosten, wie z.B. Raum- und Mietkosten sowie allgemeine Personalkosten für Beschäftigte der Kommune.

Förderhöhe
-       Einmalig bis zu 5.000,- € je Kommune als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Eine Doppelförderung derselben Maßnahme durch andere öffentliche Fördermittel ist ausgeschlossen.

Förderzeitraum
-       Förderzeitraum beginnt ab 01.01.2027 – die bewilligten Fördermittel sind innerhalb des HH-jahres 2027 einzusetzen – eine hauhaltjahrübergreifende Übertragung der Mittel ist nicht möglich.

Für das Jahr 2028 ist eine erneute Bewerbungsrunde zur Förderung für 20 Kommunen geplant – die Antragsphase beginnt voraussichtlich im Sommer 2027. 

Wesentliche Voraussetzungen
-       Gleichzeitige Bewerbung um das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“
-      
Auf- bzw. Ausbau eines kommunalen Netzwerks zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen
-      
Gewinnung bzw. Aufbau von mindestens zwei Initiativen als „Erfahrungsorte im DigitalPakt Alter“
-      
Teilnahme kommunaler Mitarbeiter an der ab 2027 angebotenen Online-Qualifizierungsreihe (7x2 Stunden)
-      
Teilnahme an der Evaluation des Digital Alter 

Ergänzende Informationen des FördermittelgebersNach telefonischer Rücksprache mit dem DigitalPakt Alter wurden folgende Hinweise zur Antragstellung bzw. zur möglichen Ausgestaltung einer Bewerbung gegeben:
-      
Der Landkreis kann unabhängig von den kreisangehörigen Kommunen einen Antrag stellen. Bei einer Antragstellung des Landkreises können eigenen bestehende Strukturen, bspw. die Kreisvolkshochschule, in die Konzeption und Umsetzung der Angebote einbezogen werden – eigenständige Bewerbungen der Kommunen bleiben davon unberührt.
-      
Ein politischer Beschluss ist für die Antragstellung nicht zwingend erforderlich – kann der Bewerbung jedoch gern ergänzend beigefügt werden.
-      
Zur Darstellung der örtlichen Unterstützung können der Bewerbung „Letter of Intent“ bzw. Unterstützungsschreiben beigefügt werden, bspw. von Seniorenräten, sozialen Einrichtungen und Trägern/Akteuren, die bereits entsprechende Angebote durchführen bzw. deren Aufbau unterstützen und befürworten.

Mögliche Projektideen/-inspirationen
-       Mobiler Lernkoffer: Ausstattung eines transportablen Lernangebots mit Tablets, Smartphones oder weiterer geeigneter Technik und Lernmaterialien, welcher wechselnd an verschiedenen Einsatzorten ggfls. durch Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt werden kann.
-      
Mobiler Digital-Treff: Wechselnde niedrigschwellige Angebote vor Ort, bspw. Smartphone-/Tablet-Sprechstunde oder Unterstützung bei digitalen Alltagsthemen.
-      
Digitale Erfahrungsorte vernetzen: Bestehende Einrichtungen und Angebote vor Ort miteinander verbinden und gemeinsam nutzbare Technik, Lernmaterialien oder Veranstaltungsformate bereitstellen.
-      
Qualifizierung von Multiplikatoren: Engagierte bzw. lokale Ansprechpartner qualifizieren, die ältere Menschen anschließend wohnortnah bei digitalen Fragen unterstützen.

Antragsfrist
16. Oktober 2026 – verlängerte Bewerbungsfrist gemäß der aktuellen Mitteilung des DigitalPakt Alter (ursprünglich 30.09.2026).

Hinweis: Auf der Website sowie in der veröffentlichten Förderrichtlinie steht noch die ursprüngliche Bewerbungsfrist 30.09.2026 – davon bitte nicht irritieren lassen.

Antragstellung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal – Kommunen im DigitalPakt Alter. Die Bewerbung für das Förderprogramm und die Bewerbung um das Prädikat sind miteinander verbunden. Für das Ausfüllen des digitalen Bewerbungsformulars werden laut Angaben des Programmträgers bis zu 90 Minuten benötigt – das Antragsformular ist zur Vorabansicht als Anlage der E-Mail beigefügt.

Infoveranstaltung/Vorabinformation
Zur Vorbereitung der Bewerbung findet donnerstags von 11-12 Uhr eine offene Fragerunde in Zoom statt – diese ist jeweils am 17.9., 24.9, 01.10 und 08.10., eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich - Über die Zoom Workplace-App beitreten - Zoom.

Auswahlverfahren
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei der Auswahl werden insbesondere der Bedarf und die Notwendigkeit der Förderung, der geplante nachhaltige Strukturaufbau und die Netzwerkbildung sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der Bewerbung berücksichtigt.

Weitere Informationen/Kontakt
DigitalPaktAlter / BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation e.V.
-      
Daniel Hoffmann: 0228 24 99 93-40
-      
Oliver Dürr: 0228 24 99 93-27
-      
E-Mail: kommunen-im-digitalpakt@bagso.de
-      
Website: Kommunale Strukturen stärken| Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen

Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
Seitenmotiv