04.05.2026
In Kraft ab: 05.05.2026
Seit Februar 2026 wurden in Geflügelhaltungen im Land Brandenburg fast 50 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (Newcaste Disease, ND) amtlich festgestellt. Das veranlasste jetzt auch den Landkreis Prignitz, am 4. Mai 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Krankheit herauszugeben. Diese tritt am 5. Mai 2026 in Kraft.
Angesichts der massiven ND-Ausbrüche im Süden und Südosten des Landes sind Maßnahmen für das ganze Land Brandenburg angeordnet worden, vor allem weil die Krankheit etwa durch hohe Infektiosität innerhalb kurzer Zeit einen sehr hohen Schaden verursacht.
Zum Schutz vor der Einschleppung dieser Variante des Erregers in Geflügelbestände – seien es Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse - und Taubenbeständen untersagt der Landkreis Prignitz alle Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben (insbesondere Taubenauflässe).
Zudem sind alle Geflügelhaltungen ab einer Verlustrate innerhalb von 24 Stunden von drei Prozent bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder ein Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder einer auffälligen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtsgrundlage sind dem Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz sofort zu melden. Die betroffenen Tiere sind durch amtliche Proben virologisch auf die Newcastle-Krankheit zu untersuchen. Diese Maßnahme dient vor allem der Früherkennung eines Ausbruchs.
Der Landkreis weist darüber hinaus alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten ausdrücklich auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Bestandes sowohl für gewerbliche Geflügelhaltungen als auch für private Hobbyhaltungen jeder Größe. Die Impfung von Tauben gegen Paramyxovirose wird dringend empfohlen.
Jeder Halter von Geflügel hat seinen Tierbestand, sollte dies noch nicht geschehen sein, im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich, telefonisch (Tel. 03876 713 402, -413) oder per Mail unter veterinaeramt@lkprignitz.de anzumelden.
Alle Halter von Geflügel und Tauben werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Auf der Internetseite des Landkreises Prignitz sind entsprechende Merkblätter einsehbar.
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