Klare Regeln für die Windenergie

05.03.2026

Landkreis setzt auf Beteiligung und rechtssichere Planung

Windkraft / Foto: Canva

Der Landkreis Prignitz setzt auf Beteiligung und transparente Planungsprozesse. Mit dem Projekt „Prignitz 2040“ wurde ein Rahmen geschaffen, in dem Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Zukunftsentwicklung der Region mitwirken können. Dieser Anspruch gilt auch für aktuelle Herausforderungen wie die Steuerung des Windenenergieausbaus. „Unsere Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Anliegen deutlich zu machen. Konstruktive Beteiligung, Austausch und Diskussionen sind für demokratische Entscheidungsprozesse unabdingbar“, betont Landrat Christian Müller im Zuge auf die von einer Bürgerinitiative angemeldete Demonstration am 5. März 2026 vor der Kreisverwaltung Prignitz.

Der bislang weitgehend ungesteuerte Ausbau der Windenergie im Landkreis Prignitz ist seit Jahren ein bekanntes und auch zunehmend wachsendes Problem. Noch nie bestand ein für die Region wirksamer Regionalplan zur Steuerung des Ausbaus von Windenergie. Bislang konnten Windenergieanlagen in der gesamten Planungsregion Prignitz-Oberhavel auf Grundlage von Bebauungsplänen durch die Kommunen oder durch Einzelgnehmigungen durch das Land gebaut werden. Diese Ausgangslage prägt die heutige Situation mit zahlreichen Bestandsanlagen maßgeblich. 

Verfahren zum Regionalplan wird seit Jahren intensiv begleitet

Mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplan Wind rückt eine verbindliche Steuerung so nah wie nie zuvor. Ziel ist es – wie bereits in der Pressemitteilung des Landkreises Prignitz vom 20. Februar 2026 dargestellt den Neubau künftig konsequent auf ausgewiesene Vorranggebiete zu konzentrieren und so weiteren Wildwuchs ab 2028 zu verhindern

Der Prozess der Aufstellung des Regionalplans wird seit Jahren intensiv vom Landrat begleitet. Seit 2023 wurde sich in insgesamt 12 Beratungen mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren zu diesem Thema abgestimmt. Außerdem erfolgten Beratungen mit den Bauamtsleitern, der Gesschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft und der Gemeinsamen Landesplanung.

Im laufenden Verfahren hat Landrat Christian Müller eine umfassende Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben. Darin wurde klar Position bezogen – insbesondere zur Frage von Anlagen außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete, zur Anrechnungsproblematik, zur Verteilung der Flächen innerhalb der drei Landkreise und zur bereits bestehenden Stromüberversorgung des Landkreises Prignitz. 

Der Antrag aus Perleberg – zur Anerkennung der Bestandsanlagen außerhalb der Vorranggebiete – wurde insgesamt in fünf Beratungen mit den Hauptverwaltungsbeamten intensiv erörtert, zuletzt am 20. Februar 2026. In diesem Zusammenhang wurde der Antrag von Bürgermeister Axel Schmidt erneut in das Verfahren eingebracht. Parallel dazu fanden enge Abstimmungen mit der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft statt. Diese dauern weiterhin an. Auch wurden die durch den Kreistag entsandten Regionalräte entsprechend informiert, um eine sachgerechte Vorbereitung der anstehenden Beratungen in der Regionalversammlung sicherzustellen. 

Antrag aus Perleberg im laufenden Verfahren

Die Antragsstellung von Bürgermeister Axel Schmidt zur Einbeziehung von Bestansanlagen wurde vonseiten des Landrates inhaltlich zwar ausdrücklich unterstützt, gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Annahme des Antrages planungsrechtliche Auswirkungen haben kann. Sollte der Antrag angenommen und dadurch eine Neuerarbeitung des Regionalplans nötig werden, wäre die Einhaltung der Zeitschiene bis Ende 2027 fraglich. Dies wird derzeit vonseiten der Regionalen Planungsstelle geprüft.

Ein zeitlicher Verzug über den 31. Dezember 2027 hinaus hätte erhebliche Konsequenzen: Ohne einen rechtskräftigen Regionalplan zum Stichtag würde keine Möglichkeit zur regionalen Steuerung des Windenergieausbaus mehr bestehen. In diesem Fall würden alleine die bundesgesetzlichen Regelungen (z. B. BauGB und BImSchG) greifen. Während derzeit eine Flächenkulisse von 1,8 Prozent der Regionsfläche vorgesehen ist, könnte sich der potenziell bebaubare Bereich damit drastisch erweitern

Die Entscheidungen zum Regionalplan werden in der Regionalversammlung demokratisch getroffen. Insgesamt umfasst das Gremium 69 stimmberechtigte Mitglieder. Der Landkreis Prignitz verfügt darin über 18 Sitze – besetzt vom Landrat, Vertretern des Kreistages, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren. Zusätzlich gehören Landrat Christian Müller, Kreistagsmitglied Hartmut Lossin und Bürgermeister Marco Radloff dem Vorstand der Regionalen Planungsgemeinschaft an. Dieser umfasst insgesamt zehn Mitglieder. Den Vorsitz der Regionalversammlung hat der Landrat des Landkreises Oberhavel, Alexander Tönnies. Beschlüsse werden mehrheitlich im Gremium gefasst.

Die grundlegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie (WindBG) wurden auf Bundesebene festgelegt. Fragen zur Privilegierung von Anlagen, zum Flächenziel und zur Anrechnung bestehender Anlagen sind bundesrechtlich geregelt. Eine weitergehende Steuerung auf regionaler Ebene setzt daher entsprechende Entscheidungen des Bundesgesetzgebers voraus. 

Ziel bleibt es, den Regionalplan noch vor dem 1. Januar 2028 rechtskräftig zu beschließen, um eine klare Steuerung sicherzustellen. Der Prozess wird weiterhin transparent im Rahmen der bestehenden Gremien begleitet. Der Antrag von Axel Schmidt wird derzeit von der Planungsstelle geprüft und bearbeitet. Erste Ergebnisse sollen dem Planungsausschuss Ende April vorgestellt werden.

Hintergrund

Mit dem Regionalplan werden in der planungregion Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Insgesamt müssen laut Bundesvorgaben mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Repowering-Vorhaben bleiben aber wie erwähnt bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. 

Ziel der Planungsstelle ist es, bis zum 31. Dezember 2027 einen genehmigungsfähigen Plan vorlegen zu können, um die ab 2028 noch weit umfangreichere Privilegierung von Windkraftprojekten für das Planungsgebiet Prignitz-Oberhavel zu verhindern.

Links zu der Gesetzesgrundlage

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