19.02.2026
Streunende Katzen stellen Tierschutzvereine und Kommunen weiterhin vor große Herausforderungen – auch in der Prignitz. Der Arbeitsalltag für Tierschutzvereine hat hier in den vergangenen zwei Jahren deutlich an Umfang und Intensität zugenommen. Um in dieser Situation zu unterstützen, setzt die Kreisverwaltung sein Projekt zur Kastration herrenloser Katzen in klar definierten Brennpunkten im Landkreis fort.
Als Brennpunkt gelten Orte, an denen sich etwa 20 streunende Katzen aufhalten. In diesen Bereichen werden die Tiere gesichert und durch das Veterinäramt des Landkreises Prignitz kastriert. Dadurch werden ein fachgerechter Eingriff und eine bestmögliche Versorgung der Tiere sichergestellt. Das Projekt erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen sowie den zuständigen Ordnungsämtern. Im vergangenen Jahr konnten im Rahmen der Maßnahme 70 streunende Katzen kastriert werden. Aktuell gelten zehn Orte in der Region als Brennpunkt.
Die Tiere leben hier meist im Verborgenen und meiden den Kontakt zu Menschen. Sie ernähren sich hauptsächlich von Abfällen und erlegter Beute. Katzen erreichen bereits mit circa sechs Monaten die Geschlechtsreife und können zwei bis dreimal im Jahr Welpen werfen. Infektionskrankheiten, Mangelernährung, unbehandelte Verletzungen und die dazu kommende ungehemmte Vermehrung führen zu großem Tierleid.
Mit der Weiterführung des Projektes positioniert sich der Landkreis zum Tierschutz und zur Unterstützung der Tierschutzvereine, die diese Aufgabe seit Jahren mit großem ehrenamtlichen Engagement übernehmen. Die Entscheidung zur Fortführung der Maßnahme, ist keine Selbstverständlichkeit. Die Kastration streunender Katzen ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kreisverwaltung.
Auch das Land Brandenburg beteiligt sich finanziell an der Kastration streunender Katzen. Die dafür vorgesehenen Landesmittel reichen im Jahr 2026 für 909 Katzen und Kater. Damit wird deutlich: Tierschutz ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Kastration freilebender Katzen wird auch in diesem Jahr in Brandenburg durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Das regelt die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine, die jetzt überarbeitet wurde und bis zum 31. Dezember 2027 gültig ist. Mit der neuen Richtlinie wurde auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg zur neuen Bewilligungsbehörde benannt.
Gefördert werden die Ausgaben im Rahmen einer tierärztlichen Kastration mit 150 Euro pro weiblicher Katze und 70 Euro pro männlicher Katze. Die Förderung beantragen können Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher Trägerschaft befinden. Im Jahr 2026 standen zunächst 100.000 Euro für die Förderrichtlinie zur Verfügung. Wegen der außerordentlich guten Inanspruchnahme wurde diese Richtlinie jetzt noch einmal um 85 000 Euro auf nunmehr 185 000 Euro aufgestockt.
Vorzeitiger Vorhabenbeginn jetzt möglich
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit, im Antragsformular einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen, dieser muss durch die Bewilligungsbehörde bestätigt werden. Die Durchführung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erfolgt auf eigenes Risiko. Es kann nicht garantiert werden, dass die Förderung anschließend gewährt werden kann, da eine Zuwendung nur in Abhängigkeit der durchzuführenden Kontrollen und im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden kann.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung sowie die benötigten Dokumente zur Antragsstellung sind auf derInternetseite der Investitionsbank des LandesBrandenburg veröffentlicht.
Hintergrund
Freilebende Katzen können ein großes Tierschutzproblem darstellen, aus diesem Grund unterstützt das Verbraucherschutzministerium bereits seit 1992 Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration freilebender Katzen, um durch eine Reduktion der Populationsgröße die bei diesen Katzen auftretenden Schmerzen, Leiden oder gesundheitlichen Schäden zu vermindern.
© Landkreis Prignitz
