08.01.2026
Der neuerliche Wintereinbruch wird am Freitag und Samstag seine Auswirkungen im Landkreis Prignitz haben.
Da im Zeitraum von Freitagfrüh bis Samstagfrüh mit größeren Schneemengen und Sturmböen zu rechnen ist, empfiehlt unser Brand- und Katastrophenschutz, das Auto möglichst stehen zu lassen und auf unnötige Fahrten zu verzichten.
Der Brand- und Katastrophenschutz hat aufgrund der Witterungslage weitere Kräfte für den Bereitschaftsdienst mobilisiert. Auch die Feuerwehren sind für die Lage sensibilisiert. Die Kreisstraßenmeisterei stellt ihren Winterdienst ab Freitag auf einen Zweischichtbetrieb um.
Aufgrund der angekündigten Wetterlage kann es am Freitag auch zu Einschränkungen bei der Müllentsorgung (Hausmüll, PPK, Bioabfall, Gelbe Säcke) kommen.
Das Jobcenter Prignitz bleibt aufgrund der bevorstehenden schlechten Witterungsverhältnisse hingegen ganztägig geschlossen. Die Kreisverwaltung ist grundsätzlich geöffnet – mit Einschränkungen ist aber auch hier zu rechnen. Empfehlenswert ist am Freitag eine telefonische Abwicklung Ihrer Anliegen.
Die ARGE Prignitzbus weist darauf hin, dass es zu Verspätungen und Ausfällen von Linienbussen kommen kann. Das könnte auch Schulkinder betreffen. Laut Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport entscheiden Eltern unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen selbst, ob ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Gleiches gilt für die Schulen. Sie entscheiden eigenständig, ob der reguläre Unterricht früher endet oder gegebenenfalls sogar ausfällt.
Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.
Die Eltern sind gehalten, die Situation vor Ort zu beobachten und auf die Hinweise des Landkreises als Träger der Schülerbeförderung und auf Hinweise der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zu achten und entsprechend Folge zu leisten. Diese Regelung gilt seit 2010 (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4.)
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.
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