Bescheide über Müllgebühren werden erstellt

09.01.2026

Spezielle Auskünfte und Bearbeitung vom 14. Januar bis 4. Februar 2026 nicht möglich

Mülli informiert

Auch im Februar dieses Jahres erhalten die Grundstückseigentümer des Landkreises Prignitz ihre Bescheide über die aktuellen Müllgebühren. Es erfolgt die genaue Abrechnung über die Leerungen der Restabfallbehälter 2025 sowie eine Vorausberechnung für 2026 auf der Grundlage der bisherigen Leerungen.

Für die Berechnung der Leerungsgebühr werden entsprechend der Abfallgebührensatzung mindestens acht Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt. Auf schriftlichen Antrag sind Ausnahmen bei Ein-Personen-Grundstücken und saison­genutzten Grundstücken möglich. Für Nutzende der Biotonne reduziert sich – außer im Hausmüll-Teilzeittarif – die Mindest­leerungszahl für den Hausmüll, wenn diese im Vorjahr nicht überschritten worden sind.

In der Zeit vom 14. Januar bis zum 4. Februar 2026 werden die Gebühren berechnet und die Bescheide für den Versand vorbereitet. Auskünfte zu Leerungen können in dieser Zeit nicht erteilt werden, An- oder Abmeldungen von Mülltonnen werden nicht bearbeitet. Die üblichen Sprechzeiten der zuständigen Bearbeitenden entfallen in diesen Tagen komplett.

Anträge sind schriftlich per Brief oder Fax einzureichen, sie werden ab dem 5. Februar 2026 bearbeitet. Informationen zum Tourenplan, zur Satzung und zur Abfallberatung können weiterhin auch telefonisch oder per E-Mail eingeholt werden.

Die Müllgebührenbescheide werden an die Grundstücks­eigentümer per Post versandt. Die Gebühren für 2026 sind dann zu gleichen Teilen am 15. März und 15. September 2026 fällig. Nachforderungen bzw. Erstattungen für das vergangene Jahr werden mit dem am 15. März fälligen Betrag verrechnet.

Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Prignitz beantwortet die Abfallberatung telefonisch unter 
03876 713-664 bzw. -686 oder per E-Mail abfallwirtschaft@lkprignitz.de.

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