31.12.2025
Rund 180 im Landkreis lebende Asylbewerber kommen derzeit theoretisch für die Aufnahme in Arbeitsgelegenheiten in Frage.
Der Landkreis Prignitz hat als erste öffentliche Einrichtung in der Prignitz Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen. „Wir konnten drei Personen ein Angebot für Tätigkeiten im Aufgabenbereich unserer Hausmeister anbieten“, sagt die zuständige Geschäftsbereichsleiterin Danuta Schönhardt. Sie haben vor wenigen Tagen mit ihrer Arbeit begonnen und werden vorwiegend im grünen Bereich eingesetzt.
Damit hat der Landkreis sein selbst erklärtes Ziel in die Tat umgesetzt: „Wir wollten Arbeitsgelegenheiten schaffen und Asylbewerber in solche vermitteln“, sagt Landrat Christian Müller. Dazu gab es beginnend im Frühjahr mehrere Gespräche mit Bürgermeistern und Amtsdirektoren. „Wir haben sie gebeten, uns Vorschläge zu unterbreiten“, so Müller.
Zuvor hatte der Landkreis unter Federführung des zuständigen Geschäftsbereichs ein Konzept erarbeitet. Darin werden auch Beispiele genannt, welche Tätigkeiten überhaupt angeboten werden dürfen. Der Gesetzgeber hat diese eingeschränkt. Die Arbeitsgelegenheiten sind auf gemeinnützige und öffentliche Träger beschränkt, der Einsatz in privatwirtschaftlichen Unternehmen bleibt ausgeschlossen. So könnten Asylbewerber beispielsweise in Wäschereien eingesetzt werden. Auch die Pflege von Grünanlagen oder Reinigungsarbeiten sind denkbar. „Das Konzept wurde im März an Kommunen und Gemeinden verschickt. Parallel haben wir Gespräche mit Vereinen und Verbänden geführt. Wir haben für diese Sache geworben“, sagt Müller.
Landkreis unterstützt beim Kauf von Erstaussattung
Die Gespräche und das Werben zahlen sich langsam aus: „Auch die Stadt Pritzwalk hat jetzt den Antrag für eine Arbeitsgelegenheit gestellt. Ebenfalls liegen uns Anträge vom CJD und der AWO vor“, erklärt Danuta Schönhardt. Für sie und den Landrat ist klar: Eine erfolgreiche Umsetzung kann nur in Zusammenarbeit mit Kommunen, freien Trägern und Vereinen gelingen. Ihnen bietet der Landkreis eine zusätzliche Unterstützung an: Er unterstützt den Kauf einer Erstausstattung für die Interessierten. Von dem Geld kann unter anderem Arbeitsschutzkleidung gekauft werden.
Rund 180 im Landkreis lebende Asylbewerber kommen derzeit theoretisch für die Aufnahme in Arbeitsgelegenheiten in Frage. Grundlage ist der Paragraf 5 desAsylbewerberleistungsgesetzes. Die Angebote sind ein politischer Auftrag. Landkreise sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Dies hatten unter anderem auch Abgeordnete verschiedener Fraktionen des Kreistages, darunter die CDU und die AfD, gefordert.
Hintergrund:
Eine Arbeitsgelegenheit kann grundsätzlich ab dem ersten Tag des Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Deutschland aufgenommen werden. Einer Teilnahme stehen keine asyl- oder ausländerrechtlichen Beschränkungen entgegen. Die Teilnehmenden erhalten von der für sie zuständigen AsylbLG-Behörde eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro je Stunde. Wird die Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund abgelehnt, ist die Arbeitsleistung unzureichend oder wird die Arbeitsgelegenheit abgebrochen, kann dies zu einer Kürzung der Leistungen nach dem AsylbLG durch die zuständige AsylbLG-Behörde führen.
© Landkreis Prignitz
