07.11.2025
Stallpflicht gilt seit dem 28. Oktober 2025 im gesamten Landkreis!
Die Vogelgrippe bleibt in Deutschland nach wie vor Thema – auch im Landkreis Prignitz. Dem Veterinäramt werden täglich verendete Wildvögel gemeldet. Einen Ausbruch der Geflügelpest in privaten Hausgeflügelbeständen gab es bislang nicht.
Damit dies auch so bleibt, mahnt die Kreisverwaltung, die Anordnung der Stallpflicht ernst zu nehmen. Diese besteht seit dem 28. Oktober 2025 für den gesamten Landkreis und richtet sich auch an private Geflügelhalter. Dem Veterinäramt des Landkreises Prignitz wurden bereits mehrere Verstöße gegen die Stallpflicht gemeldet. Diesen wird auch in Zukunft vonseiten der Verwaltung nachgegangen.
Vergangene Woche wurde in der Gemeinde Plattenburg in einem Gänsebestand mit etwa 15.500 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen. Auch das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.
Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025.
Wenn Bürger tote Vögel entdecken, ist dies unbedingt und ausschließlich an das Veterinäramt des Landkreises Prignitz zu melden. Die toten Tiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden, sondern lediglich mit einer möglichst genauen Beschreibung des Fundortes, am besten per Handy-Standort, an das Veterinäramt gemeldet werden. Das Veterinäramt organisiert zusammen mit Partnern das Einsammeln der toten Tiere.
Meldungen werden während der
Geschäftszeiten unter den Rufnummern 03876 713-402 sowie
03876 713-413
entgegengenommen. Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den
amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0152 01 59 71
59.
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