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Beglaubigungen (amtlich)

    Was kann amtlich beglaubigt werden?

    Es können zwei Arten von amtlichen Beglaubigungen durchgeführt werden:

    -       Die Beglaubigung von Fotokopien von Schriftstücken, die die Behörde selber erstellt hat oder die zur Vorlage bei Behörden bestimmt sind, sofern nicht durch gesetzliche Regelung festgelegt ist, dass die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ganz bestimmten Behörden vorbehalten ist.  

    -       Die Beglaubigung von Unterschriften, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer gesetzlichen Regelung das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und wenn die Unterschrift persönlich und in unserer Gegenwart vor Ort geleistet wird.

    Was kann nicht amtlich beglaubigt werden?

    -       Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, Familienbücher).
    > In dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Register führende Standesamt; siehe unter 
    Beurkundungen.

    -       Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Fahrzeugpapiere.
    > Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.

    -       Auszüge aus Grundbuch- und Katastereinträgen.
    > Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.

    -       Schriftstücke, die nur von Notaren oder Gerichten rechtlich beglaubigt werden dürfen, wie z. B. Erbscheine, Kaufverträge, Grundbuchauszüge.

    -       Unterschriften ohne dazugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
    > In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

    Notarielle Beglaubigungen dürfen wir leider nicht für Sie durchführen.

    Vorgehensweise

    -       Für eine Beglaubigung müssen Sie persönlich vor Ort kommen.

    -       Für eine Terminabsprache oder Fragen zur Beglaubigung rufen Sie bitte unter 03876 713-0 an. Sie werden dann an einen Mitarbeiter weitergeleitet, der bevollmächtigt ist, eine Beglaubigung durchzuführen.

    Mitzubringende Unterlagen

    -         Original-Dokument(e) zur Beglaubigung (Bitte keine eigenen Kopien!)

    -         das zu unterschreibende Dokument zur Beglaubigung (Bitte ohne Unterschrift!)

    -         Personalausweis/Reisepass (Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen)

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    -         Die Gebühren für eine Beglaubigung richtet sich nach der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Prignitz

    -        Die Bezahlung ist vor Ort zu leisten.

    Rechtsvorschriften

    -         Es gelten § 33 und § 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes

    © Landkreis Prignitz 

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